Betreuung in der Schwangerschaft
Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte können Schwangerenvorsorge-untersuchungen durchführen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Schwangerenvorsorgeuntersuchung, unabhängig davon, ob sie durch eine Hebamme oder eine Ärztin/ einen Arzt durchgeführt wurde.
Die Untersuchungen können auch abwechselnd von Ärztin/Arzt und Hebamme durchgeführt werden.
Inhalt und Abstände der Schwangerenvorsorgeuntersuchungen werden durch die sogenannten Mutterschaftsrichtlinien bestimmt, an denen sich Hebammen orientieren. Das bedeutet für Sie, dass Sie bis zur 32. Schwangerschafts-woche Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen im Abstand von vier Wochen haben (danach alle zwei Wochen).
Viele Frauen schätzen die Schwangerschaftsvorsorge durch die Hebamme, weil Hebammen einen besonderen Blick auf die Schwangerschaft haben. Wir berücksichtigen Ihre Gefühle, Sorgen und eigenen Eindrücke und nehmen uns viel Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten. Es geht uns dabei auch darum, dass Sie die Schwangerschaft nicht als Krankheit sehen, sondern als natürlichen, einzigartigen Prozess wahrnehmen können.
Wie im Mutterpass vermerkt, führen wir Hebammen folgende Untersuchungen (mit Ausnahme der bildgebenden Ultraschalluntersuchung) im Rahmen der Schwangerenvorsorge in unserer Praxis durch:
- Gewichtskontrolle
- Blutdruckmessung
- Blutuntersuchung (auch den oralen Glucosetoleranztest zur Erkennung von Schwangerschaftsdiabetes)
- Urinuntersuchung
- Gebärmutterstandkontrolle
- Lage des Kindes feststellen
- Herztöne des Kindes kontrollieren
- Abklärung von Schwangerschaftsbeschwerden
- allgemeine Beratung
- wenn nötig vaginale Untersuchung oder vaginale Abstriche (z.B. Streptokokken-Abstrich)
- CTG Kontrollen (wenn nötig)